Dr. Axel Hilller - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Frankfurt am Main

Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main- Rechtsanwalt Dr. Axel Hiller


Ich löse Ihre rechtlichen Probleme, insbesondere im Arbeitsrecht

Meine Kanzlei in Frankfurt am Main ist Ihr kompetenter, vertrauenswürdiger Partner in Sachen Arbeitsrecht. Ich begleite Sie durch sämtliche Instanzen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zulassung als Rechtsanwalt seit 1989. 

Seit 2005 bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren sowie die Gestaltung von Arbeitsverträgen spezialisiert. Darüber hinaus bearbeite ich auch alle anderen Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Alles Bereiche, die in besonderem Maße Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsstärke erfordern. Bei Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten, dem Vorgehen gegen unberechtigte Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsvergleichen, ungerechtfertigten Befristungen und Versetzungen sowie im Bereich des Mitarbeiterdatenschutzes stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht zur Verfügung und unterstütze Sie als Berater in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Ich übernehme die Vertretung von:
  • Arbeitnehmern und Angestellten
  • Arbeitgebern und Unternehmen
  • Körperschaften und Verbänden
  • Vorständen und Geschäftsführern

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

Bei diesen Anliegen können Sie auf Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht zählen:

  • Kündigungsrecht Arbeitnehmer
  • Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Aus- und Verhandeln von Aufhebungsverträgen
  • Aus- und Verhandeln einer Abfindung
  • Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Abmahnungen
  • Arbeitszeugnisse prüfen und gestalten


Arbeitsrecht als besonderes Rechtsgebiet

Im Arbeitsrecht gibt es vieles zu beachten und es gilt Fehler zu vermeiden, die später zu Streitigkeiten zwischen den Parteien führen können. Deshalb verlangt dieses besondere Sachrechtsgebiet mit seinen ständigen Veränderungen und neuen Aufgabenfeldern vom Fachanwalt besondere theoretische und praktische Erfahrungen, eine ständige Fort- und Weiterbildung, die Kenntnis der unterschiedlichen Rechtsquellen und -normen, der Prozessordnungen und EU-Normen und deren jährlichen Nachweis. Eine weitere Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.

Als versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt weiß ich, worauf es in den verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechtes ankommt und sehe es als meine Aufgabe, Mandanten darüber aufzuklären, was im konkreten Fall unternommen werden kann. Das Ziel ist immer, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sein können. Gelingt dies nicht, begleite ich sie als kompetenter, vertrauenswürdiger Partner durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Ich berate Arbeitnehmer umfassend bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Problemen wie zum Beispiel Abmahnungen, Fragen zum Kündigungsschutz, der Wirksamkeit von Befristungen, Kündigungen und Konflikten wie Mobbing und Bossing.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Ich unterstütze Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Arbeitsverträgen, berate bei betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen, vertrete Sie bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht und berate Sie in allen Angelegenheiten des Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts.

Informationen zum Thema Fachanwalt für Arbeitsrecht:

Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den Richtlinien der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. In der jeweiligen Rechtsanwaltskammer gibt es den mit Rechtsanwälten besetzten Fachanwaltsausschuss. Dieser prüft den Antrag auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Er gibt ein Votum gegenüber dem Vorstand der entsprechenden Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse (§ 4 FAO) setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen (§ 5 FAO Abs. 1 lit. c) setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Arbeitsrecht als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei 100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebieten, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren, bearbeitet hat. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.

1. Individualarbeitsrecht
(Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts 21 und des Sozialversicherungsrechts)

2. Kollektives Arbeitsrecht

(Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)

3. Verfahrensrecht

Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen führt der Ausschuss ein Fachgespräch. Er kann jedoch davon absehen, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen auch ohne ein Fachgespräch abgeben kann.


Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Individualarbeitsrecht
(Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufs- ausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)

2. Kollektives Arbeitsrecht

(Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)

3. Verfahrensrecht

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht / Kündigung


Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von mir beraten. Meine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und steht Ihnen bei Ihren arbeitsrechtlichen Problemen zur Seite.

Telefon: +49 (0)69/ 47 40 77  
Telefax: +49 (0)69/ 47 40 90  
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