Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main- Rechtsanwalt Dr. Axel Hiller
Ich löse Ihre rechtlichen Probleme, insbesondere im Arbeitsrecht
Seit 2005 bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren sowie die Gestaltung von Arbeitsverträgen spezialisiert. Darüber hinaus bearbeite ich auch alle anderen Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Alles Bereiche, die in besonderem Maße Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsstärke erfordern. Bei Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten, dem Vorgehen gegen unberechtigte Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsvergleichen, ungerechtfertigten Befristungen und Versetzungen sowie im Bereich des Mitarbeiterdatenschutzes stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht zur Verfügung und unterstütze Sie als Berater in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Ich übernehme die Vertretung von:
- Arbeitnehmern und Angestellten
- Arbeitgebern und Unternehmen
- Körperschaften und Verbänden
- Vorständen und Geschäftsführern
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main
Bei diesen Anliegen können Sie auf Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht zählen:
- Kündigungsrecht Arbeitnehmer
- Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen
- Kündigungsschutzklagen
- Aus- und Verhandeln von Aufhebungsverträgen
- Aus- und Verhandeln einer Abfindung
- Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen
- Erstellen und Prüfen von Abmahnungen
- Arbeitszeugnisse prüfen und gestalten
Arbeitsrecht als besonderes Rechtsgebiet
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Informationen zum Thema Fachanwalt für Arbeitsrecht:
Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den Richtlinien der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. In der jeweiligen Rechtsanwaltskammer gibt es den mit Rechtsanwälten besetzten Fachanwaltsausschuss. Dieser prüft den Antrag auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Er gibt ein Votum gegenüber dem Vorstand der entsprechenden Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse (§ 4 FAO) setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen (§ 5 FAO Abs. 1 lit. c) setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Arbeitsrecht als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei 100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebieten, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren, bearbeitet hat. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.
1. Individualarbeitsrecht
(Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts 21 und des Sozialversicherungsrechts)
(Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)
3. VerfahrensrechtZum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen führt der Ausschuss ein Fachgespräch. Er kann jedoch davon absehen, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen auch ohne ein Fachgespräch abgeben kann.
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Individualarbeitsrecht
(Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufs- ausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)
(Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)
3. Verfahrensrecht
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht / Kündigung
Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von mir beraten. Meine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und steht Ihnen bei Ihren arbeitsrechtlichen Problemen zur Seite.
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