Arbeitsrecht A-Z
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch stillschweigende Vereinbarung abgeschlossen werden.
Der Arbeitnehmer hat gemäß Nachweisgesetz einen Anspruch auf schriftliche Niederlegung der für sein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Vertragsbedingungen. In die Niederschrift ist mindestens aufzunehmen:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Charakterisierung oder Beschreibung der vom Kläger zu leistenden Tätigkeiten
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und der Fälligkeit
- Arbeitszeit
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen,
- die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind