Dr. Axel Hilller - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Frankfurt am Main
Arbeitsrecht A-Z

Überstunden (Mehrarbeit)

Bezüglich der geltend gemachten Überstunden (Mehrarbeit) ist vorzutragen, aufgeschlüsselt nach Arbeitstagen (Datum), wie viele Stunden der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin (AN) gemäß vereinbarter Arbeitszeit gearbeitet hat (Regelarbeitszeit) und wie viele Stunden AN darüber hinaus gearbeitet hat, die Uhrzeiten sind anzugeben: von... bis... vereinbarte Arbeitszeit und von... bis... Überstunden.

Ferner muss AN angeben, dass die Überstunden an den jeweiligen Tagen von dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten angeordnet worden sind, indem AN angewiesen wurde, länger zu arbeiten oder dass die Überstunden von dem Arbeitgeber gebilligt, jedenfalls geduldet worden sind, zur Erledigung der AN obliegenden Arbeit notwendig waren und im Interesse des Arbeitgebers lagen.

Darlegungs- und beweispflichtig für Mehrarbeit ist AN, für alle Behauptungen müssen Beweise angeboten werden, insbesondere Zeugen benannt werden (Vornamen, Familiennamen, ladungsfähige Anschriften), weil damit zu rechnen ist, dass die Überstunden bestritten werden.

Die geltend gemachten Überstunden müssen beziffert werden, anzugeben sind die Stundenvergütung brutto und ggf. für Überstunden vereinbarte Zuschläge.

Ferner hat AN einer Klage auf Vergütung von Überstunden den Arbeitsvertrag, eventuelle Nachträge und die Gehaltsabrechnungen für den streitgegenständlichen Zeitraum beizufügen.

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