Streitwertalphabet Arbeitsrecht
Konzernbetriebsrat, Zusammensetzung
Festsetzung des Gegenstandswertes nach Maßgabe des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG bei 50.000 EUR festzusetzen. Die Größe des Gremiums in Anlehnung an die Staffelung des § 9 BetrVG dient dabei als Maßstab. Ausgangspunkt ist der Hilfswert von 4.000 EUR, der für jede weitere Staffel des § 9 BetrVG um den halben Auffangwert, d.h. um 2.000 EUR, zu erhöhen ist,
LAG Köln 22.6.2005 - 10 (5) Ta 144/04, NZA-RR 2006, 269 = AR-Blattei ES 160.13 Nr. 280.