Dr. Axel Hilller - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Frankfurt am Main
Arbeitsrecht A-Z

Haftung des Arbeitnehmers

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arbeitnehmer für die von ihm verursachten und verschuldeten Schäden haftet, richtet sich im Rahmen einer Abwägung der Gesamtumstände nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten.

Zu diesen Umständen zählen insbesondere der Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Verschuldens, die Gefahrgeneigtheit der Arbeit, die Höhe des Schadens, die vom Arbeitgeber einkalkulierten und durch Abschluss einer Versicherung abdeckbaren Risiken, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und die Höhe des Arbeitsentgelts.

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