Arbeitsrecht A-Z
Güteverhandlung
Güteverhandlung ist die mündliche Verhandlung vor dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien.
Im Kündigungsverfahren soll die Güteverhandlung innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung stattfinden.