Arbeitsrecht A-Z
Freie Mitarbeit
Freie Mitarbeiter sind Personen, die nicht im Rahmen eines festen, dauernden Beschäftigungsverhältnisses, sondern aufgrund einzelner Aufträge tätig werden, deren Übernahme freigestellt ist und auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Ob freie Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig sind, richtet sich danach, ob sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder ob sie scheinselbstständig sind.