Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Krankheit es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung zu erbringen oder die Arbeit nur unter der Gefahr fortzusetzen, seinen Gesundheitszustand in absehbarer, naher Zukunft zu verschlechtern.
Maßgebend ist die vom Arzt nach objektiven medizinischen Maßstäben vorzunehmende Bewertung.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses und besteht grundsätzlich für die Dauer von 6 Wochen.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zur Höchstdauer von sechs Wochen hinaus, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus Anlass eines vom Arbeitgeber zu vertretenden Grundes kündigt.