Arbeitsrecht A-Z
Dienstwagen
Ist dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen worden, so kann der Arbeitgeber diesen nicht ohne Weiteres entziehen, es sei denn, er hat sich dieses Recht vorbehalten.
Bei einem Streit um die Wirksamkeit der Kündigung ist der Arbeitnehmer zur Rückgabe verpflichtet, es sei denn, die Kündigung ist offensichtlich unwirksam.
Die Benutzung des Dienstwagens zur privaten Nutzung ist Arbeitsvergütung und unterliegt der Besteuerung.