Dr. Axel Hilller - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Frankfurt am Main
Arbeitsrecht A-Z

Betriebsrente

Der Rechtsgrund für Versorgungsleistungen des Arbeitgebers kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus einer Gesamtzusage oder aus betrieblicher Übung, aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Ist der Versorgungsfall eingetreten, haftet der Arbeitgeber mit seinem gesamten und nicht nur mit dem Betriebsvermögen für die Erfüllung des Versorgungsanspruchs des Arbeitnehmers.

Ein Arbeitnehmer, dem Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt sind, behält seine Anwartschaft, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet, sofern in diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer mindestens das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage für ihn mindestens fünf Jahre bestanden hat.

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