Streitwertalphabet Arbeitsrecht
Betriebsratswahl, Bestellung von Personen für den Wahlvorstand
Bei der Bestellung von wahlberechtigten Personen zum Wahlvorstand zur Durchführung einer Betriebsratswahl handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, bei der der Wert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen festzusetzen ist. In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte ist von 4.000 EUR auszugehen, wobei die Lage des Einzelfalls aber zu beachten ist,
LAG Köln 31.7.2003 ? 3 Ta 180/03, n.v.; LAG Köln 10.6.2005 ? 9 Ta 34/05, NZA-RR 2006, 383; ArbG Köln 16.12.2004 ? 1 BV 130/04, n.v.